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Doppelte Mietkaution beim Umzug: Was tun, wenn das alte Depot noch gesperrt ist?

Veröffentlicht am 14. Oktober 2026 · Stand der Quellenprüfung: 10. Oktober 2026

Autorin dieses Beitrags: Anwalt Schaffhausen Redaktion – redaktionell betrieben von Brilto Media LLC.

Wer in der Schweiz umzieht, steht oft vor einem Liquiditätsproblem: Die Kaution der alten Wohnung bleibt auf dem Sperrkonto blockiert, während für die neue Wohnung bereits eine neue Kaution fällig wird. Bei einer 3,5-Zimmer-Wohnung kann so rasch ein fünfstelliger Betrag vorübergehend gebunden sein. Dieser Ratgeber erklärt, warum das so ist, welche Lösungen es gibt und was sie kosten.

Umzugskartons und Wohnungsschlüssel bei einem Wohnungswechsel

Warum entstehen zwei Kautionen gleichzeitig?

Die Mietkaution wird in der Schweiz auf einem Sperrkonto hinterlegt, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Die Bank darf das Geld nur auszahlen, wenn beide Parteien der Freigabe zustimmen – oder wenn ein Jahr nach Mietende verstrichen ist, ohne dass der Vermieter Ansprüche gerichtlich geltend gemacht hat (Art. 257e OR).

Beim Umzug heisst das konkret: Die alte Kaution ist frühestens nach der Wohnungsabgabe, der Schlussabrechnung und der Freigabe durch den Vermieter verfügbar – die neue Kaution wird aber meist schon bei Vertragsunterzeichnung oder Mietbeginn verlangt. Eine Übertragung des alten Depots auf die neue Wohnung ist nach den üblichen Bedingungen der Kautionsanbieter nicht möglich; für jede neue Wohnung wird eine neue Sicherheit errichtet.

Art. 257e OR: das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaution darf höchstens drei Bruttomonatsmieten betragen.
  • Sie muss auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt werden.
  • Die Zinsen gehören der Mieterschaft.
  • Die Bank zahlt nur aus bei gemeinsamer Freigabe – oder ein Jahr nach Mietende, wenn der Vermieter bis dahin keine Ansprüche gerichtlich geltend gemacht hat (Betreibung, Schlichtungsgesuch oder Klage).
  • Eine vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Kautionsversicherung abzuschliessen, ist als Koppelungsgeschäft nichtig – freiwillig ist der Abschluss aber zulässig.

Die Optionen im Überblick

OptionVorteileNachteileKosten grob
Zeitlich koordinieren (Auszug und Einzug nahe beieinander)Schnelle Freigabe möglichNicht immer planbarKeine
Mietkautionsversicherung für die neue WohnungKein Kapital gebunden, schneller AbschlussPrämie nicht rückerstattbar, Vermieter muss zustimmenca. 4–5 % der Kautionssumme pro Jahr
Ratenzahlung oder spätere Einzahlung mit dem Vermieter vereinbarenKeine ZusatzkostenVerhandlungssache, schriftlich festhaltenKeine
Bankgarantie (Bankbürgschaft)Kapital bleibt verfügbarBonitätsprüfung und Gebühren der BankBankgebühren
ÜberbrückungskreditSofort verfügbarZinsen, SchuldenKreditzins

Die Mietkautionsversicherung im Detail

Bei einer Mietkautionsversicherung stellt eine Versicherung dem Vermieter eine Bürgschaft über die volle Kautionssumme aus. Statt des Kapitals zahlt die Mieterschaft eine Jahresprämie – bei einem verbreiteten Anbieter derzeit 4,5 % der Kautionssumme pro Jahr, mindestens rund CHF 94.50. Der Vorteil: Das Geld bleibt verfügbar, und die neue Sicherheit ist in der Regel innert Minuten errichtet.

Drei Punkte sind dabei entscheidend:

  • Die Prämie wird nicht zurückerstattet – auch dann nicht, wenn es nie zu einem Schadenfall kommt.
  • Kommt es zu Schäden, zahlt die Versicherung dem Vermieter und fordert den Betrag von der Mieterschaft zurück. Die Mietkautionsversicherung übernimmt also keine Haftpflicht für Schäden.
  • Der Mieterinnen- und Mieterverband beurteilt Kautionsversicherungen kritisch: Sie seien teuer, und ein erzwungener Abschluss sei nichtig. Der Abschluss muss freiwillig erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Ob der Vermieter eine Kautionsversicherung als Sicherheit akzeptieren muss, ist rechtlich nicht abschliessend geklärt. Klären Sie die Akzeptanz vor dem Abschluss – sonst zahlen Sie die Prämie, ohne dass die Sicherheit anerkannt wird.

Mit dem neuen Vermieter verhandeln

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Kaution vor Mietbeginn vollständig einzuzahlen. Viele Vermieter sind offen für pragmatische Lösungen, wenn man früh fragt:

  • Einzahlung innert 30 Tagen nach Mietbeginn
  • Zahlung in zwei bis drei Raten
  • Hinterlegung eines Teilbetrags bis zur Freigabe der alten Kaution

Praxistipp: Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest (E-Mail genügt). Mündliche Zusagen sind im Streitfall wertlos.

Beispielrechnung: Wie viel Kapital ist vorübergehend gebunden?

Die folgende Rechnung illustriert die Grössenordnung. Sie rechnet mit der gesetzlichen Obergrenze von drei Bruttomonatsmieten und einer Jahresprämie der Kautionsversicherung in Prozent der Kautionssumme – Zinsen und Bankgebühren bleiben bewusst aussen vor.

Beispielrechnung: Wie viel Kapital ist vorübergehend gebunden?

Lokale Schätzung ohne Speicherung. Annahmen: Kaution = 3 Bruttomonatsmieten (Art. 257e OR), Prämie der Mietkautionsversicherung in Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Keine Zins- oder Bankgebühren berücksichtigt.

Ergebnis (Schätzung)

Kaution alte Wohnung
CHF 5'400
Kaution neue Wohnung
CHF 6'000
Vorübergehend gebundenes Kapital
CHF 11'400
Alternative: Jahresprämie für die neue Kaution
CHF 270
Davon bis zur Freigabe (3 Mon.)
CHF 68

Hinweis: reine Illustration mit den eingegebenen Annahmen. Ob eine Kautionsversicherung akzeptiert wird, entscheidet der Vermieter; Prämien sind nicht rückerstattbar. Keine Finanzberatung.

Beispiel: Familie wechselt die 3,5-Zimmer-Wohnung

Alte Wohnung CHF 1'800, neue Wohnung CHF 2'000 pro Monat. Kautionen: CHF 5'400 plus CHF 6'000 – insgesamt CHF 11'400 vorübergehend gebunden. Erwartete Freigabe der alten Kaution: zwei Monate nach der Wohnungsabgabe. Variante Versicherung für die neue Wohnung: Jahresprämie rund CHF 270 (4,5 % von CHF 6'000) – die Prämie bleibt eine laufende Belastung, solange die Wohnung gemietet ist.

Beispiel: Einzelperson mit kleinem Budget

Kautionssumme neu CHF 3'000 (Miete CHF 1'000). Eine Versicherungsprämie von 4,5 % ergäbe CHF 135 – oberhalb der Mindestprämie. Ist die alte Kaution voraussichtlich innert eines Monats frei, ist Verhandeln (Einzahlung in Raten) oft günstiger als eine Versicherung, deren Prämie jedes Jahr neu anfällt.

Risiken und typische Verwechslungen

  • Mietkautionsversicherung ist nicht Haftpflichtversicherung: Sie deckt keine Schäden, sie sichert nur den Anspruch des Vermieters – und holt sich das Geld bei der Mieterschaft zurück.
  • Prämien sind verloren: Auch bei jahrelangem problemlosem Wohnen gibt es keine Rückerstattung.
  • Die Freigabe der alten Kaution kann sich durch Streit über die Schlussabrechnung verzögern – rechnen Sie eine Reserve ein.
  • Ein Konsumkredit für die Kaution löst das Liquiditätsproblem nur, wenn die Rückzahlung sicher eingeplant ist.

Wann sich eine Kautionsversicherung nicht lohnt

  • Bei sehr kurzer Mietdauer mit sicherer Freigabe der alten Kaution innert Wochen
  • Wenn der Vermieter sie nicht akzeptiert
  • Wenn die Mindestprämie im Verhältnis zur Kautionssumme unverhältnismässig hoch wird (sehr kleine Wohnungen)
  • Wenn die alte Kaution bereits frei ist und das Kapital für die neue Wohnung vorhanden ist

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Wichtiger Hinweis: Rechtlich gilt: Art. 257e OR regelt Sicherheiten in Geld oder Wertpapieren, die der Vermieter zwingend auf einem Sperrkonto hinterlegen muss. Alternative Sicherungsformen wie Bürgschaften, Bankgarantien oder Mietkautionsversicherungen sind vertragliche Lösungen: Die Parteien können sie vereinbaren; einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine Kautionsversicherung akzeptiert, gibt es nicht. Klären Sie die Akzeptanz deshalb vor dem Abschluss – sonst zahlen Sie die Prämie, ohne dass die Sicherheit anerkannt wird.

Häufige Fragen zur doppelten Mietkaution

Nein. Nach den üblichen Bedingungen der Anbieter und Banken wird bei einem Wohnungswechsel das alte Depot geschlossen und für die neue Wohnung eine neue Sicherheit errichtet – auch wenn es sich um dieselbe Verwaltung handelt.

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